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Das Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) regelt die Bil­dung von Betrieb­sräten in Deutsch­land. Der Betrieb­srat ist ein Gremi­um, das die Inter­essen aller Arbeit­nehmer im Unternehmen gegenüber dem Arbeit­ge­ber vertritt.

Die Haup­tauf­gabe des Betrieb­srats ist die Sicherung und Verbesserung der Arbeits­be­din­gun­gen und des Arbeit­sum­felds im Unternehmen. Zu diesem Zweck ste­hen dem Betrieb­srat Infor­ma­tions- und Mitbes­tim­mungsrechte gegenüber dem Arbeit­ge­ber zu.

Das Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz regelt die Rechte und Pflicht­en des Betrieb­srats im Detail. Im All­ge­meinen hat der Betrieb­srat das Recht, über alle Angele­gen­heit­en des Unternehmens informiert zu wer­den, die für die Mitar­beit­er von Bedeu­tung sind. Dazu gehören z.B. Infor­ma­tio­nen über die finanzielle Sit­u­a­tion des Unternehmens, Pläne für die zukün­ftige Entwick­lung des Unternehmens oder Änderun­gen in der Organ­i­sa­tion des Unternehmens.

Der Betrieb­srat hat außer­dem das Recht, zu allen Angele­gen­heit­en ange­hört zu wer­den, die sich auf die Arbeits­be­din­gun­gen der Arbeit­nehmer auswirken kön­nen. Dazu gehören zum Beispiel Fra­gen zu Arbeit­szeit­en, Löh­nen oder der Ein­führung neuer Technologien.

Der Betrieb­srat hat auch bes­timmte Pflicht­en. Ins­beson­dere ist der Betrieb­srat verpflichtet, die Inter­essen der Arbeit­nehmer im Unternehmen zu fördern. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflich­tung, die Arbeit­nehmer bei Kon­flik­ten mit dem Arbeit­ge­ber zu vertreten oder gegen Ver­let­zun­gen der Arbeit­nehmer­rechte vorzugehen.

Der Betrieb­srat ist auch verpflichtet, mit dem Arbeit­ge­ber im Inter­esse des Unternehmens zusam­men­zuar­beit­en. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflich­tung, an der Pla­nung von betrieblichen Umstruk­turierungs­maß­nah­men mitzuwirken oder die Ein­führung neuer Tech­nolo­gien zu unterstützen.

Das Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz sieht auch die Möglichkeit vor, Betrieb­sräte auf Konz­ernebene einzuricht­en. Der Konz­ern­be­trieb­srat ver­tritt die Inter­essen aller Arbeit­nehmer der betr­e­f­fend­en Unternehmensgruppe. Der Konz­ern­be­trieb­srat hat die gle­ichen Rechte und Pflicht­en wie der Betrieb­srat eines Einzelunternehmens.