Erwerbsformen

Erwerbsformen bezeichnen die unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Arten, auf die Menschen einer bezahlten Arbeit nachgehen. Grundsätzlich wird dabei zwischen der abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer und der selbstständigen Tätigkeit unterschieden. Innerhalb dieser Gruppen gibt es das unbefristete Normalarbeitsverhältnis sowie atypische Beschäftigungsformen wie Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit. Diese Einteilung dient dazu, die Struktur des Arbeitsmarktes und die soziale Absicherung der Erwerbstätigen zu beschreiben.