KI-Einsatz
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die Fähigkeit von Maschinen, menschenähnliche kognitive Funktionen wie Lernen, Problemlösung und Entscheidungsfindung zu simulieren. Im Kontext des Betriebsratsrechts umfasst der KI-Einsatz die Implementierung von KI-Systemen in Unternehmen, die Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Mitarbeiterüberwachung und Personalentscheidungen haben können. Betriebsräte müssen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Mitbestimmungsrechten auseinandersetzen, um die Interessen der Arbeitnehmer bei der Einführung und Nutzung von KI zu schützen. Dies beinhaltet die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Sicherstellung fairer und transparenter Einsatzbedingungen.
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Betriebsrat 4.0: Fit für die Zukunft – Professionalisierung, digitale Transformation und rechtliche Neuerungen

Erfahren Sie, wie Betriebsräte ihre Arbeit professionalisieren, Konflikte managen, strategisch kommunizieren und sich auf den demografischen Wandel sowie BetrVG-Änderungen 2025 vorbereiten.