Mitbestimmung
Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, an Entscheidungen im Unternehmen teilzuhaben und diese aktiv mitzugestalten. Sie wird in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt und ermöglicht es Betriebsräten, die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Dies fördert eine ausgewogene Entscheidungsfindung und trägt zur sozialen Gerechtigkeit im Arbeitsleben bei.
