BetrVG-Reform 2026: BAG urteilt, KI-VO greift — Warum die Debatte eskaliert

BetrVG-Reform 2026: BAG urteilt, KI-VO greift – Warum die Debatte eskaliert

Wichtig: Dieser Artikel wurde von RA Galatas (ibp.Kanzlei Bochum) rechtlich geprüft.

Einleitung

Das Jahr 2026 bringt wichtige Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Grundsatzurteilen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gestärkt, während die KI-Verordnung der EU konkret wird und auch betriebliche Auswirkungen hat. Dieser Artikel analysiert die aktuellen Entwicklungen und ihre Bedeutung für den Betriebsalltag.

Das BAG-Urteil zur digitalen Überwachung

Der Sachverhalt

Ein großes Technologieunternehmen hatte eine Software zur Überwachung der Bildschirmaktivitäten eingeführt, ohne den Betriebsrat vorher anzuhören. Der Betriebsrat klagte auf Unterlassung.

Die Entscheidung des BAG

Das BAG entschied am 15. März 2026, dass die Einführung solcher Überwachungssysteme immer einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats bedarf. Bereits bestehende Systeme müssen nachträglich geregelt werden.

Folgen für die Praxis

  • Arbeitgeber müssen bei jeder geplanten Überwachungsmaßnahme den Betriebsrat anhören
  • Bereits eingeführte Systeme können angefochten werden
  • Der Betriebsrat hat ein umfassendes Gestaltungsrecht über Art, Umfang und Dauer der Überwachung

Die KI-Verordnung und der Betriebsrat

Was regelt die KI-VO?

Die Europäische KI-Verordnung (AI Act) regelt den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU. Seit 2026 gelten verschärfte Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme, zu denen auch viele Personal-Managementsysteme gehören.

Auswirkungen auf den Betriebsrat

Die KI-VO hat direkte Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats:

  1. Transparenzpflicht: Arbeitgeber müssen über den Einsatz von KI-Systemen informieren
  2. Bewertungspflicht: Risikobewertungen müssen durchgeführt und dokumentiert werden
  3. Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat bei der Einführung von KI-Systemen mitzubestimmen

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: KI-gestützte Personalauswahl
Ein Unternehmen setzt ein KI-System zur Vorauswahl von Bewerbern ein. Der Betriebsrat kann die Entwicklung und Einführung dieses Systems mitbestimmen und auf Fairness und Diskriminierungsfreiheit achten.

Beispiel 2: Predictive Analytics im Personalwesen
Prognosesoftware, die Kündigungen oder Beförderungen vorhersagen soll, unterliegt ebenfalls den Vorschriften der KI-VO und erfordert die Beteiligung des Betriebsrats.

Zeithorizonte: Die Entwicklung des BetrVG

Vergangenheit: Traditionelle Mitbestimmung (bis 2020)

Das BetrVG war seit 1972 weitgehend unverändert. Die digitalen Herausforderungen wurden oft nur ansatzweise berücksichtigt.

Gegenwart: Digitale Transformation (2020-2026)

Seit 2020 hat sich die Landschaft rapide verändert:

  • Remote Work wurde zur Normalität
  • KI-Systeme breiten sich im Personalwesen aus
  • Das BAG hat seine Rechtsprechung angepasst
  • Die EU hat die KI-Verordnung verabschiedet

Zukunft: Neue Herausforderungen (2026+)

Künftige Entwicklungen:

  1. Quantencomputing: Neue Überwachungsmöglichkeiten und ihre Regulierung
  2. Neurotechnologie: Gehirn-Computer-Schnittstellen am Arbeitsplatz
  3. Autonome Systeme: Vollautomatisierte Entscheidungsprozesse
  4. Globale Harmonisierung: International abgestimmte Regulierung

Empfehlungen für Betriebsräte

Kurzfristig (2026)

  1. Bestandsaufnahme: Prüfen, welche digitalen Systeme im Betrieb eingesetzt werden
  2. Schulung: Betriebsräte zu KI-Themen schulen
  3. Verhandlungsvorbereitung: Auf kommende Verhandlungen über KI-Systeme vorbereiten

Mittelfristig (2027-2028)

  1. Betriebsvereinbarungen: Aktuelle Betriebsvereinbarungen überprüfen und anpassen
  2. Netzwerke: Austausch mit anderen Betriebsräten über gute Praktiken
  3. Rechtliche Absicherung: Rechtliche Unterstützung bei komplexen Fällen sicherstellen

Langfristig (2029+)

  1. Strategische Planung: Langfristige Strategie für die digitale Mitbestimmung entwickeln
  2. Internationalisierung: Internationale Vernetzung stärken
  3. Forschung: Eigenständige Forschung zu neuen Technologien betreiben

Häufige Fragen

Muss der Betriebsrat bei jedem KI-Einsatz mitbestimmen?

Ja, wenn es sich um eine technische Einrichtung zur Überwachung handelt oder wenn die KI-VO greift.

Kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats KI einführen?

Nein, bei betroffenen Bereichen muss der Betriebsrat zustimmen oder die Einigungsstelle angerufen werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die KI-VO?

Hohe Bußgelder und möglicherweise Untauglichkeit der eingesetzten Systeme.

Fazit

Die Entwicklungen 2026 zeigen, dass das Betriebsverfassungsrecht weiter an Bedeutung gewinnt. Der Betriebsrat ist nicht mehr nur bei klassischen Arbeitsfragen gefordert, sondern muss sich auch mit modernen Technologien auseinandersetzen.

Wesentliche Erkenntnisse:

  • Das BAG hat die Rechte des Betriebsrats bei digitaler Überwachung gestärkt
  • Die KI-Verordnung eröffnet dem Betriebsrat neue Mitbestimmungsrechte
  • Betriebsräte müssen sich kontinuierlich fortbilden, um den Herausforderungen gewachsen zu sein
  • Die Zukunft wird weitere technologische Entwicklungen mit sich bringen, auf die sich der Betriebsrat vorbereiten muss

Wer seine Rechte kennt und proaktiv handelt, kann die digitale Transformation aktiv mitgestalten und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten.


Stand: September 2026 | Autor: RA Galatas, ibp.Kanzlei Bochum

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