Betriebsrat

Ein Betrieb­srat ist eine gewählte Inter­essen­vertre­tung der Arbeit­nehmer inner­halb eines Unternehmens. Seine Auf­gaben und Rechte sind im Betrieb­sver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) geregelt. Der Betrieb­srat wacht über die Ein­hal­tung von Geset­zen, Tar­ifverträ­gen und Betrieb­svere­in­barun­gen, fördert Maß­nah­men zugun­sten der Belegschaft und wirkt bei betrieblichen Entschei­dun­gen mit. Er ist ein zen­traler Bestandteil der Mitbes­tim­mung und trägt zur Sicherung und Verbesserung der Arbeits­be­din­gun­gen bei.