Betriebsrat

Ein Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens. Seine Aufgaben und Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Betriebsrat wacht über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, fördert Maßnahmen zugunsten der Belegschaft und wirkt bei betrieblichen Entscheidungen mit. Er ist ein zentraler Bestandteil der Mitbestimmung und trägt zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei.