Betriebsrat

Ein Betriebs­rat ist eine gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer inner­halb eines Unter­neh­mens. Sei­ne Auf­ga­ben und Rech­te sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gere­gelt. Der Betriebs­rat wacht über die Ein­hal­tung von Geset­zen, Tarif­ver­trä­gen und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, för­dert Maß­nah­men zuguns­ten der Beleg­schaft und wirkt bei betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen mit. Er ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der Mit­be­stim­mung und trägt zur Siche­rung und Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen bei.