Was sind eigentlich die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Und wo ist das geregelt?

Was sind eigentlich die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Und wo ist das geregelt?

Die all­ge­mei­nen Auf­ga­ben des Betriebs­rats sind in § 80 Absatz 1 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) gere­gelt. Danach hat der Betriebs­rat fol­gen­de all­ge­mei­ne Auf­ga­ben:

  • dar­über zu wachen, dass die zuguns­ten der Arbeit­neh­mer gel­ten­den Geset­ze, Ver­ord­nun­gen, Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten, Tarif­ver­trä­ge und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen durch­ge­führt wer­den;
  • Maß­nah­men, die dem Betrieb und der Beleg­schaft die­nen, beim Arbeit­ge­ber zu bean­tra­gen;
  • die Durch­set­zung der tat­säch­li­chen Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern, ins­be­son­de­re bei der Ein­stel­lung, Beschäf­ti­gung, Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung und dem beruf­li­chen Auf­stieg, zu för­dern;
  • die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Erwerbs­tä­tig­keit zu för­dern;
  • Anre­gun­gen von Arbeit­neh­mern und der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung ent­ge­gen­zu­neh­men und, falls sie berech­tigt erschei­nen, durch Ver­hand­lun­gen mit dem Arbeit­ge­ber auf eine Erle­di­gung hin­zu­wir­ken; er hat die betref­fen­den Arbeit­neh­mer über den Stand und das Ergeb­nis der Ver­hand­lun­gen zu unter­rich­ten;
  • die Ein­glie­de­rung schwer­be­hin­der­ter Men­schen ein­schließ­lich der För­de­rung des Abschlus­ses von Inklu­si­ons­ver­ein­ba­run­gen nach § 166 des Neun­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch und sons­ti­ger beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Per­so­nen zu för­dern;
  • die Wahl einer Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung vor­zu­be­rei­ten und durch­zu­füh­ren und mit die­ser zur För­de­rung der Belan­ge der in § 60 Abs. 1 genann­ten Arbeit­neh­mer eng zusam­men­zu­ar­bei­ten; er kann von der Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung Vor­schlä­ge und Stel­lung­nah­men anfor­dern;
  • die Beschäf­ti­gung älte­rer Arbeit­neh­mer im Betrieb zu för­dern;
  • die Inte­gra­ti­on aus­län­di­scher Arbeit­neh­mer im Betrieb und das Ver­ständ­nis zwi­schen ihnen und den deut­schen Arbeit­neh­mern zu för­dern, sowie Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit im Betrieb zu bean­tra­gen;
  • die Beschäf­ti­gung im Betrieb zu för­dern und zu sichern;
  • Maß­nah­men des Arbeits­schut­zes und des betrieb­li­chen Umwelt­schut­zes zu för­dern.