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Was sind eigentlich die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Und wo ist das geregelt?

Die all­ge­meinen Auf­gaben des Betrieb­srats sind in § 80 Absatz 1 des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) geregelt. Danach hat der Betrieb­srat fol­gende all­ge­meine Aufgaben:

  • darüber zu wachen, dass die zugun­sten der Arbeit­nehmer gel­tenden Geset­ze, Verord­nun­gen, Unfal­lver­hü­tungsvorschriften, Tar­ifverträge und Betrieb­svere­in­barun­gen durchge­führt werden;
  • Maß­nah­men, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeit­ge­ber zu beantragen;
  • die Durch­set­zung der tat­säch­lichen Gle­ich­stel­lung von Frauen und Män­nern, ins­beson­dere bei der Ein­stel­lung, Beschäf­ti­gung, Aus‑, Fort- und Weit­er­bil­dung und dem beru­flichen Auf­stieg, zu fördern;
  • die Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Erwerb­stätigkeit zu fördern;
  • Anre­gun­gen von Arbeit­nehmern und der Jugend- und Auszu­bilden­den­vertre­tung ent­ge­gen­zunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Ver­hand­lun­gen mit dem Arbeit­ge­ber auf eine Erledi­gung hinzuwirken; er hat die betr­e­f­fend­en Arbeit­nehmer über den Stand und das Ergeb­nis der Ver­hand­lun­gen zu unterrichten;
  • die Eingliederung schwer­be­hin­dert­er Men­schen ein­schließlich der Förderung des Abschlusses von Inklu­sionsvere­in­barun­gen nach § 166 des Neun­ten Buch­es Sozialge­set­zbuch und son­stiger beson­ders schutzbedürftiger Per­so­n­en zu fördern;
  • die Wahl ein­er Jugend- und Auszu­bilden­den­vertre­tung vorzu­bere­it­en und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1 genan­nten Arbeit­nehmer eng zusam­men­zuar­beit­en; er kann von der Jugend- und Auszu­bilden­den­vertre­tung Vorschläge und Stel­lung­nah­men anfordern;
  • die Beschäf­ti­gung älter­er Arbeit­nehmer im Betrieb zu fördern;
  • die Inte­gra­tion aus­ländis­ch­er Arbeit­nehmer im Betrieb und das Ver­ständ­nis zwis­chen ihnen und den deutschen Arbeit­nehmern zu fördern, sowie Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Ras­sis­mus und Frem­den­feindlichkeit im Betrieb zu beantragen;
  • die Beschäf­ti­gung im Betrieb zu fördern und zu sichern;
  • Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.