§ 80 BetrVG
Paragraph 80 des Betriebsverfassungsgesetzes definiert die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats und bildet die Grundlage für dessen tägliche Arbeit. Er verpflichtet das Gremium dazu, die Einhaltung geltender Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Tarifverträge im Betrieb zu überwachen. Zudem muss der Betriebsrat Anregungen der Beschäftigten entgegennehmen und die Integration sowie die Gleichstellung im Unternehmen fördern. Damit der Betriebsrat diese Pflichten erfüllen kann, räumt ihm der Paragraf gegenüber dem Arbeitgeber einen umfassenden Informationsanspruch ein.
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Was sind eigentlich die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats? Und wo ist das geregelt?

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Danach hat der Betriebsrat folgende allgemeine Aufgaben: darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; die Durchsetzung der tatsächlichen…